Information
Es wird eine systemische
Einzel-, Paar- oder Familienberatung durchgeführt.
1.
Die
Sitzungstermine werden verbindlich vereinbart und vom Berater für die
jeweiligen Klient:innen bereitgehalten. Kurzfristig abgesagte Termine können in
der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind feste und verbindliche
Terminvereinbarungen notwendig.
2. Die Klient:innen verpflichten sich,
bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 48 Stunden vor
dem Termin abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig bis zu der
vorgenannten Frist, wird den Klient:innen die ausgefallene Stunde als
Ausfallhonorar (mind. in Höhe von 80% des Stundenhonorars) in Rechnung
gestellt. Bei sehr kurzfristiger Absage ist das gesamte Honorar für die
ausgefallene Beratungsstunde zu entrichten.
3. Das Honorar für eine Einzelsitzung (60
min) beträgt 80,00 Euro, eine Paarberatung kostet 100,00 Euro und eine
Familienberatung wird nach Absprache berechnet. Die erste Beratungssitzung wird
in bar gezahlt. Bei Zustandekommen eines Beratungsprozesses kann die Rechnung
per Überweisung beglichen werden.
4. Der Berater unterliegt der
Schweigepflicht. Handschriftliche Mitschriften des Beratungsverlaufes werden
für 2 Jahre aufbewahrt und dann automatisch vernichtet. Diese Daten sind unter
Verschluss, Dritten nicht zugänglich und werden auch nicht weitergegeben.